PPL (A)
Private Pilote License
Mit der Privatpilotenlizenz PPL A (JAR FCL) können Sie zwei- und viersitzige Flugzeuge im In- und Ausland fliegen, zum Beispiel unsere Cessna C-172S. Die Lizenz kann später um weitere Lizenzen und Class Ratings erweitert werden. Sie ist für einmotorige Flugzeuge bis 2 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht gültig.
1. Berechtigung
Die Inhaber einer Privatpilotenlizenz PPL(A) dürfen gem. FCL.205.A PPL(A) als verantwortliche Luftfahrzeugführer (PIC=Pilot in Command) oder als Co-Piloten von Flugzeugen oder motorisierten Segelflugzeugen (TMG= Touring Motor Glider) auf nicht-kommerziellen Flügen tätig sein und alle Rechte einer LAPL(A)-Lizenz ausüben.
2. Voraussetzungen
- Mindestalter nach § 23 Abs. 2 LuftVZO: Beginn der Ausbildung 16 Jahre (Erteilung der Erlaubnis mit 17 Jahren)
- Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis (Medical) Klasse 2
- Erklärung über schwebende Strafverfahren
- Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg
- Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) nach §7 Luftsicherheitsgesetz
- unterzeichneter Ausbildungsvertrag
Im Laufe der Ausbildung werden noch die folgenden Unterlagen benötigt:
- ein Flugfunkzeugnis (BZF) – (wird parallel zur Flugausbildung erworben. Empfehlung: Erwerb vor Beginn der praktischen Ausbildung)
3. Theoretische Ausbildung
Die theoretische Ausbildung umfasst insgesamt 100 Unterrichtsstunden. Hinzu kommt die Theorie für das Funksprechzeugnis in Nahunterricht.
Theorieunterricht bieten wir als Kompakt-Kurs, Feierabend-Kurs oder als Fernunterricht über die Fernschule CAT an.
- Allgemeine Luftfahrzeugkunde
- Navigation
- Meteorologie
- Luftrecht
- Menschliches Leistungsvermögen
- Betriebliche Verfahren
- Kommunikation
- Grundlagen des Fliegens
- Flugplanung und Flugleistung
- Funksprechzeugnis (BZF) Theorie (inkl. Sprech-Training)
4. Praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung umfasst 45 Flugstunden . Davon müssen mindestens 10 Stunden ohne Fluglehrer (Solo) geflogen werden. Darin müssen wiederum mindestens 5 Stunden Überlandflug enthalten sein, einer davon mit einer Mindest-Flugstrecke von 270 km und zwei Landungen auf anderen Flugplätzen. Weiterhin müssen im Rahmen der Ausbildung kontrollierte Flugplätze (z.B. Rostock-Laage) angeflogen werden. Außerdem findet im Rahmen der Ausbildung an der Flugschule Rostock – Barth – Stralsund eine Einweisung in den Instrumentenflug und die Funknavigation statt. Für die Schulung werden PS-28 Cruiser eingesetzt.
5. Prüfung
Die Ausbildung wird mit einer theoretischen und praktischen Prüfung abgeschlossen. Sinnvollerweise wird die theoretische Prüfung im Zeitraum nach dem ersten Alleinflug abgelegt. Geprüft werden im “Multiple Choice Verfahren” alle Fächer der theoretischen Ausbildung. Die praktische Prüfung findet am Ende der Ausbildung statt. Sie fliegen gemeinsam mit einem Prüfer ca. 60 Minuten.
6. Preise
Position | Kosten in Euro |
---|---|
Anmeldegebühren für die Luftfahrtbehörde | 100 |
Theoretischer Unterricht Fernkurs über CAT | 399 |
Fliegerärztliche Untersuchung | 100 |
Funksprechzeugnis BZF I oder BZF II inkl. Theorieunterricht und Prüfung | 500 |
Flugstundenkosten (Schulung incl. Lehrer): | |
PS-28 Cruiser 45h x 195,-€ | 8.775 |
Kosten für Unterrichtsmaterial | 200 |
Prüfungsgebühren Landesluftfahrtbehörde | 150 |
Verwaltungsgebühr | 180 |
Gesamt | 10.404 |
Die Preise sind Richtpreise und können je nach Voraussetzungen variieren.
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