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PPL (A)

Private Pilote License

Mit der Privatpilotenlizenz PPL A (JAR FCL) können Sie zwei- und viersitzige Flugzeuge im In- und Ausland fliegen, zum Beispiel unsere Cessna C-172S. Die Lizenz kann später um weitere Lizenzen und Class Ratings erweitert werden. Sie ist für einmotorige Flugzeuge bis 2 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht gültig.

1. Berechtigung

Die Inhaber einer Privatpilotenlizenz PPL(A) dürfen gem. FCL.205.A PPL(A) als verantwortliche Luftfahrzeugführer (PIC=Pilot in Command) oder als Co-Piloten von Flugzeugen oder motorisierten Segelflugzeugen (TMG= Touring Motor Glider) auf nicht-kommerziellen Flügen tätig sein und alle Rechte einer LAPL(A)-Lizenz ausüben.

2. Voraussetzungen

  • Mindestalter nach § 23 Abs. 2 LuftVZO: Beginn der Ausbildung 16 Jahre (Erteilung der Erlaubnis mit 17 Jahren)
  • Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis (Medical) Klasse 2
  • Erklärung über schwebende Strafverfahren
  • Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg
  • Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) nach §7 Luftsicherheitsgesetz
  • unterzeichneter Ausbildungsvertrag

 

Im Laufe der Ausbildung werden noch die folgenden Unterlagen benötigt:

  • ein Flugfunkzeugnis (BZF) – (wird parallel zur Flugausbildung erworben. Empfehlung: Erwerb vor Beginn der praktischen Ausbildung)

 

3. Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung umfasst insgesamt 100 Unterrichtsstunden. Hinzu kommt die Theorie für das Funksprechzeugnis in Nahunterricht.
Theorieunterricht bieten wir als Kompakt-Kurs, Feierabend-Kurs oder als Fernunterricht über die Fernschule CAT an.

  • Allgemeine Luftfahrzeugkunde
  • Navigation
  • Meteorologie
  • Luftrecht
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Betriebliche Verfahren
  • Kommunikation
  • Grundlagen des Fliegens
  • Flugplanung und Flugleistung
  • Funksprechzeugnis (BZF) Theorie (inkl. Sprech-Training)

 

4. Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung umfasst 45 Flugstunden . Davon müssen mindestens 10 Stunden ohne Fluglehrer (Solo) geflogen werden. Darin müssen wiederum mindestens 5 Stunden Überlandflug enthalten sein, einer davon mit einer Mindest-Flugstrecke von 270 km und zwei Landungen auf anderen Flugplätzen. Weiterhin müssen im Rahmen der Ausbildung kontrollierte Flugplätze (z.B. Rostock-Laage) angeflogen werden. Außerdem findet im Rahmen der Ausbildung an der Flugschule Rostock – Barth – Stralsund eine Einweisung in den Instrumentenflug und die Funknavigation statt. Für die Schulung werden PS-28 Cruiser eingesetzt.

5. Prüfung

Die Ausbildung wird mit einer theoretischen und praktischen Prüfung abgeschlossen. Sinnvollerweise wird die theoretische Prüfung im Zeitraum nach dem ersten Alleinflug abgelegt. Geprüft werden im “Multiple Choice Verfahren” alle Fächer der theoretischen Ausbildung. Die praktische Prüfung findet am Ende der Ausbildung statt. Sie fliegen gemeinsam mit einem Prüfer ca. 60 Minuten.

6. Preise

Position Kosten in Euro
Anmeldegebühren für die Luftfahrtbehörde 100
Theoretischer Unterricht Fernkurs über CAT 399
Fliegerärztliche Untersuchung 100
Funksprechzeugnis BZF I oder BZF II inkl. Theorieunterricht und Prüfung 500
Flugstundenkosten (Schulung incl. Lehrer):
PS-28 Cruiser 45h x 195,-€ 8.775
Kosten für Unterrichtsmaterial 200
Prüfungsgebühren Landesluftfahrtbehörde 150
Verwaltungsgebühr 180
Gesamt 10.404

Die Preise sind Richtpreise und können je nach Voraussetzungen variieren.

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Kontaktiere uns für deine gewünschte Lizenz und wir klären weitere Einzelheiten in einem Rückruf.