Charter von Flugzeugen
Fischland-Darß-Zingst, Hiddensee, Rügen, Kühlungsborn und Rostock
Wenn Sie im Besitz einer gültigen Lizenz (Luftfahrerschein) sind, können Sie bei uns nach Einweisung ein Luftfahrzeug chartern. Gerne stellen wir ihnen bei Bedarf einen Safety-Piloten zur Verfügung.
Preise
Ausstattung
VFR-TAG
Analoge Instrumentierung
PS-28 Cruiser
Preise
Ausstattung
VFR-TAG
EFIS Rettungssystem
Cessna C-172 K
Preise
Ausstattung
VFR
Flymap GPS
2 VOR, ADF, DME, ELT
Cessna C-172 SP "Skyhawk"
Preise
Ausstattung
IFR AP-KAP 140
KLN 94 mit MovingMap VOR mit Glideslope
2 VOR, ADF, DME, ELT
Cessna 182 "Skylane"
Preise
Ausstattung
IFR
AP-GFC 500
2x G3X
G5
DME
ELT
Hinweis
Die Flugzeuge mit der Kennung D-ETNL und D-ECAL sind aufgrund der hohen Auslastung nur beschränkt verfügbar (Reservierung nur nach vorheriger Absprache.
Informationen zum Charter
1. Rechnungsstellung für Charter
Die Charterpreise basieren auf Blockzeiten. Ein Kraftstoffzuschlag wird nicht erhoben. Voraussetzung für die Rabattstaffelung ist Bezahlung des Blockpreises vorab.
2. Charterbedingungen
Alle Flugstundenpreise verstehen sich incl. Treibstoff/Öl (Nasscharter). Die gesetzliche Mwst. von aktuell 19%, soweit erforderlich, ist im Preis enthalten. Alle Preise sind somit jeweils Endpreise. Für das Flugzeug ist eine erhöhte kombinierte Halter-Haftpflicht und Passagier-Haftpflichtversicherung in Form einer CSL-Deckung (Combined Single Limit) abgeschlossen. Die Selbstbeteiligung der Kaskoversicherung beträgt bei SEP AC nur EUR 2.000, plus dem verloren gehenden Schadenfreiheitsrabatt für das jeweilige Jahr von 15% der Prämiensumme ca. 300,-EUR. Die Flugzeuge werden gewerblich gewartet. Beim Ganztages-Charter beträgt die Mindestabnahme 2Fh, an Wochenenden oder Feiertagen 3Fh. Sondervereinbarungen nach Jahreszeit sind möglich. Voraussetzung für die Charterpreise ist: Beim Betrieb werden die Leistungsdaten des Flugbetriebshandbuches eingehalten. Für Flüge mit Lehrer (Einweisungsflüge usw.) werden die Flugausbildungspreise PPL(A) bzw. analoge Preise angewendet. Ausbildungsstunden unterliegen keiner Rabattstaffel.
3. Chartervertrag und weitere Voraussetzungen
Es besteht ein gültiger Chartervertrag mit OSTSEEFLUG Air Services GmbH. Dem Vercharterer wird eine gültige Lizenz einschließlich Klassenberechtigung und Tauglichkeit vorgelegt. Es besteht eine gültige Einweisung auf dem Flugzeugmuster. Ist das Flugzeugmuster 90 Tage nicht geflogen worden, muss ein Überprüfungsflug durchgeführt werden. Weitere Voraussetzungen und Bedingungen sind im Chartervertrag festgehalten.
4. Lande- und Anfluggebühren
Lande- und Anfluggebühren werden nach den jeweiligen geltenden Gebührenordnungen der Flugplätze und der DFS in Rechnung gestellt. Flugplätze, an denen die Flugschule OSTSEEFLUG ein Konto hat, sind: Barth, Rostock-Laage, Kyritz, Neubrandenburg, Heringsdorf, Rechlin-Lärz, Rügen-Güttin, Anklam. Kunden, die an diesen Flugplätzen die Landegebühr selbst bezahlt haben, sollten die Quittung oder eine Kopie davon im Bordbuch belassen. (Um eine Doppelberechnung zu vermeiden)
5. Treibstoffkosten
Die Flugzeugpreise sind incl. Treibstoffkosten. Betankungen werden auf Basis des eingereichten Rechnungsbeleges bis zur Höhe der Treibstoffkosten am Flugplatz Barth erstattet.
Fluglehrer für Charter
Du kannst in der Flugschule Rostock – Barth – Stralsund die folgenden Lizenzen und Berechtigungen erwerben:
Fluglehrer | Netto | Brutto |
---|---|---|
LAPL(A), PPL(A), SEP(L) | 35,00 € | 41,65 € |
Nachtflug, IFR, fremde Flugzeuge, Prüfer, MEP | 45,00 € | 53,55 € |
Theorielehrer/Fluglehrer bei Einzelunterricht und Flugvorbereitung | 35,00 € | 41,65 € |
Anfrage zum Charter
Stelle deine Charteranfrage zu deinem gewünschten Flugzeug und wir klären weitere Einzelheiten in einem Rückruf.